Wahlkundmachung zur Pfarrgemeinderatswahl 2017

Am Sonntag, 19. März 2017 wird in unserer Diözese und damit auch in unserer Pfarre der Pfarrgemeinderat für die nächsten fünf Jahre gewählt. Aus den fünf KandidatInnen werden vier in den PGR gewählt, die KandidatInnen sind Michaela Geiger, Beate Jatschka, Andreas Neustifter, Stefania Toczyska und Zeno Zeißl.

Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die

  • am diözesanen Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet oder davor das Sakrament der Firmung empfangen haben,
  • am Wahltag einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben bzw. regelmäßig am Leben der Pfarrgemeinde teilnehmen. Diese Feststellung ist von der Wahlkommission zu treffen.

Auch Kinder vor Erreichung der Wahlberechtigung haben eine Stimme. Das Stimmrecht wird von den erziehungsberechtigten Eltern ausgeübt. Erziehungsberechtigte Eltern vereinbaren, wer das Stimmrecht für die Kinder ausübt.

Am 18. und 19. März können Sie vor und nach den Gottesdiensten ihre Stimme im Pfarrbüro abgeben:
Sa. 18:00-18:30 und nach der Messe bis 20:00. So. 8:30-9:00 und nach der Messe bis 11:00.

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